Sachsen verbietet fliegende Himmelslaternen

Wie schon in anderen Bundesländern werden die Himmelslaternen jetzt auch in Sachsen verboten. Denn auch in Sachsen lösten die Himmelslaternen schon mehrere Brände aus (www.netz-24.com)

Innenminister Albrecht Buttolo ordnete ein entsprechendes Verbot an und beauftragte die drei Landesdirektion mit der Umsetzung einer Polizeiverordnung. Das Verbot tritt mit der Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt in Kraft. Ein Verstoß gegen das Verbot stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann künftig mit einer Geldbuße von bis zu 1.000 Euro geahndet werden.

Innenminister Albrecht Buttolo: „In den letzten Monaten ist es bundesweit zu Bränden

                                                 gekommen. Die Brandgefahr ist einfach zu groß und

                                                 die Risiken sind nicht abzuschätzen.“

 

Himmelslateren werden bei Nacht fleigen gelassen; Rechte: dpa

Schön oben, gefährlich beim Runterkommen, bald in Sachsen verboten: Himmelslaterne

Himmelslaternen sind unbemannte Heißluftballone mit einer offenen Flamme und einem Ballon aus Reispapier, bei denen die Luft mit festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen erwärmt wird. Die offene Flamme erwärmt die Luft im Ballon und führt zum Auftrieb. Nach dem Start kann der Betreiber weder die Richtung noch die Höhe des Ballons beeinflussen. Die Himmelslaternen erreichen Flugreichweiten von mehr als 5.000 Metern und Flughöhen von bis zu 400 Metern. Aufgrund des brennbaren Materials und der offenen Flamme besteht die große Gefahr, das am Landepunkt ein Feuer ausgelöst wird.

für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre örtliche Polizeibehörde (Ordnungsamt)

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